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1. Allgemeine
Baubeschreibung zum Passivhaus von Europassivhaus
Der Bauantrag
mit Statik und Entwässerungsantrag wird vom Architekten erstellt,
den Bauherren zur
Unterschrift vorgelegt und bei dem jeweils zuständigen Bauamt
eingereicht. Architektur- und
Ingenieurleistungen sind im Festpreis enthalten. Die Bauausführung
der AN erfolgt ab
Oberkante der bauseits erstellten Sohlplatte / Kellerdecke in
handwerksgerechter Bauweise, nach
den gültigen DIN-Vorschriften. Die entsprechenden Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100
werden auf Grundlage des erarbeiteten Entwurfs nach den persönlichen Wünschen der Bauherren
erstellt. Änderungen, sofern neue technische Erkenntnisse oder Bauvorschriften
diese erforderlich
werden lassen, behält sich
Europassivhaus. Nach
Erteilung der Baugenehmigung
und der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung erfolgt der
Produktionsbeginn für den Rohbau und die Fensterelemente. Das
eingezeichnete Mobiliar,
Feuerstellen (Kamin), Wasser-, Tel.- und Stromanschluss mit den entsprechenden
Leitungen der Versorger bis zum Zähler, sowie RW- und SW- Entwässerungsleitungen
auf dem Grundstück ab Hausaußenwand,
Genehmigungsgebühren und
Behördenleistungen sind im Festpreis nicht enthalten. Die detaillierte Innen- und Außengestaltung wird mit den Bauherren
in einem
Bemusterungsprotokoll festgehalten.
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